Bereits gestern hat das Bundesverfassungsgericht die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist verboten … und das ist, wie ich meine, auch gut so.
Die Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Zwar haben die obersten Richter grundsätzlich einer Online-Überwachung zugestimmt, aber ähnlich wie beim “Großen Lauschangriff” oder der “Wohnraum-Überwachung” die Messlatte so hoch gelegt, dass dem Tiger die Zähne gezogen werden. Das heimliche Ausspähen von PCs darf nur dann geschehen, wenn die unmittelbare Gefahr für Leib und Leben eines Menschen besteht und bei einer konkreten Bedrohung für den “Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen”. Und auch dann nur, wenn ein Richter der Überwachung zustimmt.
Lesen Sie auch den freenet-Beitrag “Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung” und sagen Sie uns, hier im Vistablog, was Sie von dem Richter-Spruch halten.
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